30.11. – Stichtag bei der Autoversicherung

Die Kfz-Versicherungen rühren wieder laut die Werbetrommel. Der 30. November ist der letzte Tag, an dem Versicherungsnehmer ihren bestehenden Vertrag kündigen und das Unternehmen wechseln können. Warum sollten Fahrzeughalter die Autoversicherung wechseln?
Schleichende Prämienerhöhungen
Fast jedes Jahr steigen die Prämien in der Autoversicherung. Für den einen Autofahrer wird es nur marginal, für den anderen deutlich teurer. Zwei Gründe sind die Ursachen:
- Der Gutachterausschuss überprüft jedes Jahr die Unfallhäufigkeit in den jeweiligen Zulassungsbezirken und heruntergebrochen auf den jeweiligen Fahrzeugtyp.
- Die Unternehmen passen in der Folge ihre Beiträge an, berücksichtigen dabei aber auch Preissteigerungen bei Ersatzteilen und Werkstattkosten.
Einige Zulassungsbezirke glänzen seit Jahren durch ihre recht hohe Unfallquote, beispielsweise der Kreis Offenbach in Hessen. Er steht seit Jahren unangefochten auf Platz eins der hessischen Zulassungsbezirke in Bezug auf die Unfalldichte.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund für Beitragssteigerungen, der den Personenkreis derer über 60 Jahren betrifft. Es ist hinlänglich bekannt, dass Fahrer unter 23 einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen müssen als ältere. Was aber nur wenige wissen, ist, dass mit zunehmendem Alter, in der Regel ab dem 60. Lebensjahr, die Beiträge auch wieder, altersbedingt, steigen.
Da die Beitragsanpassungen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen, macht es durchaus Sinn, den eigenen Tarif mit dem anderer Anbieter zu vergleichen.
Quelle: gdv.de
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen
Die Tariflandschaft bei Autoversicherungen hat sich verändert. Dem Einheitsbrei der 90er Jahre stehen heute bei fast allen Versicherungen unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen zur Auswahl. Bezeichnungen wie „Basis“, „Comfort“ und „Premium“ lassen darauf schließen, dass auch die Leistungsbandbreite unterschiedlich ausfällt. Wer also seinen bestehenden Versicherungsschutz überprüfen möchte, sollte darauf achten, dass alternative Angebote vergleichbare Leistungsmerkmale aufweisen. Nur die Prämie eines Basis- und eines Premiumtarifs gegenüberzustellen, ist wenig zielführend.
In der Haftpflichtversicherung zeigen sich die Unterschiede meist in der Höhe der Deckungssumme und dem Sachverhalt, ob die Mallorcapolice Bestandteil des Vertrages ist. Gravierender werden die Unterschiede im Kaskobereich.
Kaskoversicherung mit deutlichen Leistungsunterschieden
Die Unterschiede in der Kaskoversicherung liegen nicht nur in den unterschiedlichen Tarifvarianten, sondern auch in den Angeboten der einzelnen Gesellschaften. Die Teilkaskoversicherung übernimmt zum Beispiel Schäden aus Unfällen mit Tieren. Bis vor einigen Jahren waren diese Schäden ausschließlich auf Haarwild – Rehe, Hirsche und Wildschweine – beschränkt. Bei höherwertigen Tarifen dehnten zahlreiche Versicherer die Schadensregulierung auf „Tierschäden“ generell aus, also auch auf Unfälle mit Rindern oder Hunden.
Eine weitere Leistungsabstufung in der Teilkasko besteht bei Marderschäden. Klassisch waren Schäden durch Marderbisse versichert. Den durchgebissenen Ölschlauch zu ersetzen, kostet nicht die Welt. Deutlich interessanter ist der Passus der „Folgeschäden durch Marderbisse“. Das heißt, nicht nur der Ölschlauch wird ersetzt, sondern auch die Kosten für den Motorschaden bei Kolbenfressern. Die Höhe der Erstattung variiert bei diesen Versicherungsfällen aber stark von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Das Delta beträgt mehrere Tausend Euro.
Interessant sind aber auch die Tarife, die nicht nur Folgeschäden durch Marderbisse absichern, sondern die Kosten durch Nagetierschäden ohne Einschränkung übernehmen.
Deutliche Unterschiede finden sich auch bei der Dauer der Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. Einige Gesellschaften beschränken diese ausschließlich auf Neuwagen und hier nur auf die Dauer von sechs Monaten. Andere Unternehmen dehnen die Frist auf bis zu 24 Monaten aus. Noch relativ jung ist der Passus des Wiederbeschaffungswertes nach Diebstahl oder Totalschaden für Gebrauchtwagen. Für diesen Fall ist die Frist jedoch auf zwölf Monate ab Kaufdatum maximiert, sofern nicht auf sechs Monate beschränkt.
Vollkasko –sinnvoll oder nicht?
Bei der Suche nach einer neuen Autoversicherung kommt vermutlich auch die Frage auf, ob sich eine Vollkasko noch lohnt. Der Volksmund sagt zwar, nach drei Jahren wäre sie überflüssig, aber diese Frage kann am Ende jeder nur für sich selbst beantworten. Wer ein Auto mit einem Restwert von 10.000 Euro und einem Alter von vier Jahren „schrottet“, wird sich ärgern, wenn er keine 10.000 Euro für den Kauf eines vergleichbaren Autos hat. Für ihn wäre die Prämie für die Vollkaskoversicherung die günstigere Lösung. Natürlich erreicht der Restwert eines Autos irgendwann den Punkt, ab dem die Prämie unsinnig ist. Nur pauschal beurteilen kann dies niemand.
Und wenn das Auto finanziert ist?
Fast 60 Prozent der Fahrzeuge auf deutschen Straßen sind ganz oder teilweise finanziert. Die Banken verlangen es nicht, aber der gesunde Menschenverstand legt es nahe, in diesem Fall auch ein gebrauchtes Auto Vollkasko zu versichern. Es wäre, vorsichtig formuliert, ärgerlich, wenn das Auto nach einem Jahr einen Totalschaden hat, die Finanzierung aber noch vier Jahre läuft.